Datenübermittlung
Es ist Ihre Pflicht, folgende Änderungen unverzüglich dem Kinderhaus mitzuteilen, um stets für Notfälle erreichbar zu sein:
- Personensorge
- Namensänderungen, z.B. durch Heirat
- Anschrift
- privateTelefonnummern
- geschäftliche Telefonnummern