Gebühren
Buchungsdauer und -beiträge
Buchungszeitraum täglich |
Beitrag monatlich inklusive Spiel- und Getränkegeld |
Gesamtbeitrag monatlich abzüglich 100,- € Beitragszuschuss |
4 - 5 Stunden | 92,00 € | beitragsfrei |
5 - 6 Stunden | 99,00 € | beitragsfrei |
6 - 7 Stunden | 106,00 € | 6,00 € |
7 - 8 Stunden | 113,00 € | 13,00 € |
8 - 9 Stunden | 120,00 € | 20,00 € |
9 - 10 Stunden | 128,00 € | 28,00 € |
Seit April 2019 werden die Elternbeiträge für Kinder mit 100,- € bezuschusst. Der Beitragszuschuss gilt grundsättzlich für die Kinder, ab September eines Jahres, in dem sie 3 Jahre alt geworden sind.
Buchungsdauer | Beitrag | Spiel- und Getränkegeld |
Gesamtbeitrag |
---|---|---|---|
pro Tag | pro Monat | pro Monat | pro Monat |
4 bis 5 Stunden | 155,— Euro | 15,— Euro | 170,— Euro |
5 bis 6 Stunden | 169,— Euro | 15,— Euro | 184,— Euro |
6 bis 7 Stunden | 183,— Euro | 15,— Euro | 198,— Euro |
7 bis 8 Stunden | 197,— Euro | 15,— Euro | 212,— Euro |
8 bis 9 Stunden | 212,— Euro | 15,— Euro | 227,— Euro |
9 bis 10 Stunden | 228,— Euro | 15,— Euro | 243,— Euro |
Seit September 2018 gelten die oben aufgeführten Beträge.
Einführung des Bayerischen Krippengeldes
Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Da das Krippengeld bis zum 31. August des Kalenderjahres gezahlt wird, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, ist die Anknüpfung zur Beitragsentlastung für die gesamte Kindergartenzeit nahtlos. Beide Leistungen grenzen sich rein zeitlich ab, d.h. das Krippengeld wird beispielsweise auch dann bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das dritte Lebensjahr vollendet wird, weitergezahlt, wenn das Kind bereits vorher in einen BayKiBiG-geförderten Kindergarten wechselt.
Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt. Das bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem 1. Januar 2020 gezahlt.
Die Antragsteller müssen erklären, dass ihr Kind eine nach dem BayKiBiG geförderte Einrichtung besucht (unser Haus ist eine geförderte Einrichtung).
Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld.
Für Hortkinder besteht die Möglichkeit, bis zu 44 Ferientage hinzuzubuchen. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten je nach Buchungskategorie von maximal 5,- €/Monat.
Aufgrund eines Beschlusses des Schrobenhausener Stadtrates gelten ab September 2019 folgende Beiträge:
Buchungszeitraum täglich | Beitrag monatlich inklusive Spiel- und Getränkegeld |
2 - 3 Std. | 73,00 € |
3 - 4 Std. | 80,00 € |
4 - 5 Std. | 88,00 € |
5 - 6 Std. | 95,00 € |
6 - 7 Std. | 102,00 € |